Seit Dezember ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie NIS 2 in Kraft. Was zunächst nach einem Thema für Großkonzerne klingt, betrifft in der Praxis zunehmend auch kleinere und mittlere Unternehmen – sei es, weil sie selbst unter die Regelung fallen, oder weil größere Auftraggeber und Lieferketten inzwischen Nachweise zur IT-Sicherheit einfordern. Ein aktueller Fachbeitrag von Trend Micro erinnert daran, warum dieses Thema nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.
Kern der Neuregelung: Geschäftsführungen tragen persönlich Verantwortung dafür, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Cybersicherheit im Unternehmen bestehen. Wer als Chef oder Chefin selbst nicht ausreichend Fachwissen mitbringt, um Risiken richtig einzuschätzen, ist nach NIS 2 sogar verpflichtet, sich entsprechend schulen zu lassen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt dazu eine Orientierungshilfe bereit, die Umfang und Anspruch solcher Schulungen beschreibt.
Warum diese Pflicht ernst zu nehmen ist, zeigt ein warnendes Beispiel aus Finnland: Nach einem schweren Datendiebstahl bei einem Gesundheitsdienstleister wurde der damalige Geschäftsführer juristisch zur Verantwortung gezogen – ihm wurde vorgeworfen, trotz erkennbarer Warnsignale nicht ausreichend gehandelt zu haben. Zwar wurde er später freigesprochen, weil es zum Tatzeitpunkt noch keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht für sein Handeln gab. Genau diese Lücke schließt NIS 2 jetzt: Wer sich nicht mit dem Thema befasst, kann sich künftig nicht mehr darauf berufen, es nicht besser gewusst zu haben.
Was bedeutet das für Sie als Unternehmer in der Region?
Auch wenn Ihr Betrieb nicht direkt unter die NIS-2-Meldepflichten fällt: Die Erwartungshaltung an ein angemessenes Sicherheitsniveau steigt spürbar – bei Kunden, Banken, Versicherern und Geschäftspartnern gleichermaßen. Als Geschäftsführung müssen Sie dabei nicht selbst zum IT-Sicherheitsexperten werden. Wichtig ist, dass jemand an Ihrer Seite die Risiken verständlich einordnet und die passenden Maßnahmen konkret umsetzt – von der Basisabsicherung Ihrer Systeme bis zur laufenden Betreuung.
Genau hier unterstützen wir Sie: Wir übernehmen die Systembetreuung, prüfen Ihre IT auf Schwachstellen und sorgen dafür, dass Sie im Ernstfall vorbereitet sind – verständlich erklärt und praxisnah umgesetzt, ohne Fachchinesisch.
Sprechen Sie uns an: telefonisch unter +49 (0) 34328 889799 oder über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne, wie sich das Thema IT-Sicherheit für Ihr Unternehmen unkompliziert und rechtssicher umsetzen lässt.
